{"id":600,"date":"2022-04-12T22:54:32","date_gmt":"2022-04-12T20:54:32","guid":{"rendered":"https:\/\/nowa.cenytransferowe.pl\/knowledge\/sicherer-hafen\/"},"modified":"2022-05-16T13:41:26","modified_gmt":"2022-05-16T11:41:26","slug":"sicherer-hafen","status":"publish","type":"knowledge","link":"https:\/\/cenytransferowe.org\/de\/wissensbasis\/sicherer-hafen\/","title":{"rendered":"Sicherer Hafen"},"content":{"rendered":"\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Sicherer Hafen<\/h3>\n\n\n\n<p>Zusammen mit der \u00c4nderung der Verrechnungspreisvorschriften wurden Vereinfachungen (d. h.&nbsp;<em>Safe Harbor<\/em>&nbsp;) eingef\u00fchrt, die Transaktionen im Zusammenhang mit Dienstleistungen mit geringem Mehrwert sowie Darlehen abdecken.&nbsp;Die Anh\u00e4nge zum KSt-Gesetz und zum KSt-Gesetz enthalten einen beispielhaften Katalog von Leistungen, die Dienstleistungen mit geringem Mehrwert darstellen k\u00f6nnen.&nbsp;Dieser Katalog wurde auf der Grundlage der Ergebnisse der OECD und des Joint EU Transfer Pricing Forum erstellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Nutzt der Steuerpflichtige die Safe-Harbor-L\u00f6sung und sind die nachfolgenden Voraussetzungen erf\u00fcllt, sieht die Finanzverwaltung von der Ermittlung der H\u00f6he seines Einkommens bzw. Steuerausfalls ab.&nbsp;Dies h\u00e4ngt auch mit der Befreiung von der Pflicht zur Aufnahme einer Benchmarking-\/Compliance-Analyse in die Verrechnungspreisdokumentation zusammen<\/p>\n\n\n    <div class=\"accordion\" id=\"accordionContent\">\n        \n            <div class=\"card mb-4\">\n                <div class=\"card-header uncollapsed collapsed\"\n                     id=\"heading-1\"\n                     data-bs-toggle=\"collapse\"\n                     data-bs-target=\"#collapse-1\" aria-expanded=\"true\"\n                     aria-controls=\"collapse-1\">\n                    <h2 class=\"fw-bolder mb-0\">\n                        Rechtsstand 2019                    <\/h2>\n                <\/div>\n                <div id=\"collapse-1\"\n                     class=\"collapse \"\n                     aria-labelledby=\"heading-1\"\n                     data-parent=\"#accordionContent\">\n                    <div class=\"card-body\">\n                        <div class=\"row\">\n                            <div class='col-12'><p>Geringwertige Dienstleistungen \u2013 Verzicht auf die Ermittlung des Einkommens\/Verlustes des Steuerpflichtigen in H\u00f6he des Dienstleistungskostenaufschlags<\/p>\n<p>Um als Dienste mit geringem Mehrwert zu gelten, m\u00fcssen Dienste die folgenden Bedingungen erf\u00fcllen:<\/p>\n<p>1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Sie befinden sich im Katalog in Anlage 6<\/p>\n<p>2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Sie sind Dienstleistungen, die die wirtschaftliche T\u00e4tigkeit des Empf\u00e4ngers unterst\u00fctzen<\/p>\n<p>3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Sie stellen nicht die Hauptt\u00e4tigkeit einer Gruppe verbundener Unternehmen dar<\/p>\n<p>4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Der Wert dieser Dienstleistungen, die der Dienstleister f\u00fcr nicht verbundene Unternehmen erbringt, \u00fcbersteigt nicht 2 % des Wertes dieser Dienstleistungen, die f\u00fcr verbundene und nicht verbundene Unternehmen erbracht werden<\/p>\n<p>5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Sie unterliegen keinem weiteren Weiterverkauf durch den Kunden, mit Ausnahme des Weiterverkaufs von Dienstleistungen, die in eigenem Namen gekauft wurden, sondern an ein anderes verbundenes Unternehmen (Weiterverrechnung).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Nutzung von Safe-Harbor-L\u00f6sungen f\u00fcr Dienste mit geringem Mehrwert ist m\u00f6glich, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erf\u00fcllt sind:<\/p>\n<p>1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Der Kostenaufschlag wurde nach der Cost-Plus-Methode bzw. der Nettotransaktionsspanne ermittelt und betr\u00e4gt:<\/p>\n<p>a)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Nicht mehr als 5 % der Kosten \u2013 beim Einkauf von Dienstleistungen<\/p>\n<p>b)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Nicht weniger als 5 % der Kosten &#8211; im Falle der Erbringung von Dienstleistungen<\/p>\n<p>2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Der Dienstleister ist kein Unternehmen mit Wohnsitz, Sitz oder Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung im Hoheitsgebiet des Staates, der sch\u00e4dlichen Steuerwettbewerb aus\u00fcbt<\/p>\n<p>3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Der Leistungsempf\u00e4nger hat eine Rechnung mit folgenden Informationen:<\/p>\n<p>a)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Art und H\u00f6he der in die Berechnung einbezogenen Kosten<\/p>\n<p>b)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Anwendung und Begr\u00fcndung der Auswahl von Zuordnungsschl\u00fcsseln f\u00fcr alle verbundenen Unternehmen, die die Dienste nutzen<\/p>\n<p>Darlehen \u2013 Verzicht auf die Bestimmung des Einkommens\/Verlustes des Steuerpflichtigen in Bezug auf den Darlehenszinssatz<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die mit der Novellierung der Vorschriften im Bereich der Finanztransaktionen eingef\u00fchrten Safe-Harbor-L\u00f6sungen beinhalten den Verzicht der Finanzverwaltung auf die Ermittlung des Einkommens\/Verlustes des Steuerpflichtigen im Hinblick auf die Ermittlung der H\u00f6he der Verg\u00fctung f\u00fcr Finanztransaktionen (Darlehen, Kredite, Ausgabe von Anleihen), vorausgesetzt dass die Vorschriften des Gesetzes gemeinsam erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p>1)\u00a0\u00a0\u00a0Der Zinssatz des Darlehens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wird bestimmt auf der Grundlage von:<\/p>\n<p>&#8211; die Art des zugrunde liegenden Zinssatzes und<\/p>\n<p>&#8211; Gewinnspanne,<\/p>\n<p>in\u00a0<a href=\"https:\/\/monitorpolski.gov.pl\/M2020000119801.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">einer Mitteilung des Finanzministers angek\u00fcndigt;<\/a><\/p>\n<p>2)\u00a0\u00a0\u00a0es gibt keine Bestimmung f\u00fcr die Zahlung von anderen Geb\u00fchren als Zinsen im Zusammenhang mit der Gew\u00e4hrung oder Bedienung des Darlehens, einschlie\u00dflich Provisionen oder Boni;<\/p>\n<p>3)\u00a0\u00a0\u00a0das Darlehen wurde f\u00fcr einen Zeitraum von h\u00f6chstens 5 Jahren gew\u00e4hrt;<\/p>\n<p>4)\u00a0\u00a0\u00a0w\u00e4hrend des Gesch\u00e4ftsjahres betr\u00e4gt der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten oder Forderungen eines verbundenen Unternehmens aufgrund von Kapitaldarlehen mit verbundenen Unternehmen, getrennt berechnet f\u00fcr gew\u00e4hrte und aufgenommene Darlehen, nicht mehr als 20.000.000 PLN oder den Gegenwert dieses Betrags\u00a0<sup>1<\/sup>\u00a0;<\/p>\n<p>5)\u00a0\u00a0\u00a0Der Kreditgeber ist kein Unternehmen mit Wohnsitz, Sitz oder Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung im Hoheitsgebiet oder in einem Land, in dem sch\u00e4dlicher Steuerwettbewerb herrscht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em><sup>1<\/sup>\u00a0Kreditbetr\u00e4ge, die in einer anderen W\u00e4hrung als PLN gew\u00e4hrt werden, werden zum Zwecke der Feststellung, ob sie die Grenze von 20.000.000 PLN \u00fcberschreiten, in PLN umgerechnet, und zwar gem\u00e4\u00df dem von der Polnischen Nationalbank am letzten Gesch\u00e4ftstag vor dem Tag der Gew\u00e4hrung\/Aufnahme eines Darlehens, verstanden als Datum der Zahlung des Darlehensbetrags oder der \u00dcberlassung an den Darlehensnehmer<\/em><\/p>\n<p>F\u00fcr den Steuerpflichtigen bedeutet dies, dass er auf die Erstellung einer vergleichenden Analyse\/Erf\u00fcllungsbeschreibung verzichten kann, sofern die Verzinsung eines solchen Darlehens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf Basis des Basiszinssatzes und der in genannten Marge berechnet wird die Ank\u00fcndigung des Finanzministers.<\/p>\n<p>Laut Mitteilung des Finanzministers v\u00a022.12.2020 \u00fcber die Bekanntgabe der Art des Basiszinssatzes und der Marge f\u00fcr Zwecke der Verrechnungspreisgestaltung im Bereich der Einkommensteuer und der K\u00f6rperschaftsteuer bestimmt\u00a001.01.2021:<\/p>\n<p>1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Art des Basiszinssatzes f\u00fcr Darlehen:<\/p>\n<p>a)\u00a0\u00a0\u00a0in PLN &#8211; WIBOR 3M,<\/p>\n<p>b)\u00a0\u00a0\u00a0in US-Dollar &#8211; LIBOR USD 3M,<\/p>\n<p>c)\u00a0\u00a0\u00a0in Euro &#8211; EURIBOR 3M,<\/p>\n<p>d)\u00a0\u00a0\u00a0in Schweizer Franken &#8211; LIBOR CHF 3M,<\/p>\n<p>e)\u00a0\u00a0\u00a0in Britischen Pfund &#8211; Dreimonats-LIBOR GBP;<\/p>\n<p>2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Marge:<\/p>\n<p>a)\u00a0\u00a0\u00a0f\u00fcr den Kreditnehmer h\u00f6chstens 2,3 Prozentpunkte,<\/p>\n<p>b)\u00a0\u00a0\u00a0f\u00fcr den Kreditgeber mindestens 2,0 Prozentpunkte,<\/p>\n<p>(c)\u00a0\u00a0\u00a0ist die Summe aus dem absoluten Wert des zugrunde liegenden Zinssatzes und dem unter Punkt (a) angegebenen Wert;\u00a0a oder b, wenn der Wert des zugrunde liegenden Zinssatzes nach Absatz 1 kleiner als null ist.<\/p>\n<\/div>                        <\/div>\n                    <\/div>\n                <\/div>\n            <\/div>\n        \n            <div class=\"card mb-4\">\n                <div class=\"card-header uncollapsed collapsed\"\n                     id=\"heading-2\"\n                     data-bs-toggle=\"collapse\"\n                     data-bs-target=\"#collapse-2\" aria-expanded=\"true\"\n                     aria-controls=\"collapse-2\">\n                    <h2 class=\"fw-bolder mb-0\">\n                        Rechtsstand 2018                    <\/h2>\n                <\/div>\n                <div id=\"collapse-2\"\n                     class=\"collapse \"\n                     aria-labelledby=\"heading-2\"\n                     data-parent=\"#accordionContent\">\n                    <div class=\"card-body\">\n                        <div class=\"row\">\n                            <div class='col-12'><p><span>Eine der wichtigsten \u00c4nderungen, die durch die \u00c4nderung der Verordnung des Finanzministers vom 10. September 2009 \u00fcber die Methode und das Verfahren zur Bestimmung des Einkommens juristischer Personen durch Sch\u00e4tzung und die Methode und das Verfahren zur Beseitigung der Doppelbesteuerung eingef\u00fchrt wurde Personen bei der Berichtigung von Gewinnen verbundener Unternehmen (GBl. Nr. 160 Pos. 1268)\u00a0<\/span><sup><span>1<\/span><\/sup><span>\u00a0wurde eine Bestimmung hinzugef\u00fcgt, die Fragen im Zusammenhang mit Dienstleistungen mit geringem Mehrwert regelt.\u00a0Die angegebene \u00c4nderung sollte in die polnischen Rechtsvorschriften zu Verrechnungspreisen die Regelungen aufnehmen, die in der Mitteilung der Europ\u00e4ischen Kommission vom 25. Januar 2011 \u00fcber die Arbeit des Gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums zur \u00dcberpr\u00fcfung der Marktbedingungen vorgestellt wurden solcher Dienstleistungen.<\/span><\/p>\n<p><span>Gem\u00e4\u00df der in \u00a7 22a hinzugef\u00fcgten Bestimmung sind in einer Situation, in der ein verbundenes Unternehmen den Steuerbeh\u00f6rden oder Finanzkontrollbeh\u00f6rden eine Beschreibung eines Gesch\u00e4ftsvorfalls f\u00fcr Dienstleistungen mit geringem Mehrwert vorlegt, diese Beh\u00f6rden verpflichtet, eine Pr\u00fcfung der festgestellten Bedingungen durchzuf\u00fchren von diesen Unternehmen f\u00fcr eine bestimmte Art von Transaktion, geleitet von der eingereichten Beschreibung.\u00a0Im Rahmen der oben genannten Pr\u00fcfung pr\u00fcfen die Beh\u00f6rden, ob unabh\u00e4ngige, vern\u00fcnftige Unternehmen eine solche Transaktion zu den von verbundenen Unternehmen vereinbarten Bedingungen abschlie\u00dfen w\u00fcrden.<\/span><\/p>\n<p><span>Diese Bestimmung definiert Dienste mit geringem Mehrwert als Routinedienste, die die Hauptt\u00e4tigkeit des Empf\u00e4ngers unterst\u00fctzen, sei es allgemein oder leicht zug\u00e4nglich, ohne dass sowohl f\u00fcr den Anbieter als auch f\u00fcr den Empf\u00e4nger ein erheblicher Mehrwert entsteht.\u00a0Dar\u00fcber hinaus legt Anhang 1 der Verordnung einen beispielhaften Katalog von Dienstleistungen mit geringem Mehrwert fest, darunter beispielsweise IT-Dienstleistungen, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Personalverwaltung, Marketingdienstleistungen, juristische Dienstleistungen, Buchhaltung und administrative, technische oder Qualit\u00e4tskontrolldienstleistungen.<\/span><\/p>\n<p><span>Um die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen L\u00f6sungen zum Vorrang der Beschreibung von Dienstleistungen mit geringem Mehrwert zu nutzen, hatte der Steuerpflichtige die M\u00f6glichkeit, eine entsprechende Beschreibung bei den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden einzureichen, die insbesondere Folgendes beinhalten sollte:<\/span><\/p>\n<ol>\n<li><span>Angabe der Art der erbrachten Dienstleistung zusammen mit der Begr\u00fcndung f\u00fcr die Einstufung der Dienstleistung als Dienstleistung von geringem Wert;<\/span><\/li>\n<li><span>Best\u00e4tigung, dass die Leistung erbracht wurde und eine ausf\u00fchrliche Erl\u00e4uterung der Angemessenheit des Leistungsbezugs und der erzielten Vorteile;<\/span><\/li>\n<li><span>Beschreibung und Begr\u00fcndung der Art und Weise der Leistungserbringung;<\/span><\/li>\n<li><span>eine Liste der Ausgaben, die verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen entstanden sind, zusammen mit ihrer Beschreibung und Analyse;<\/span><\/li>\n<li><span>Liste der Gesellschafterausgaben;<\/span><\/li>\n<li><span>Beschreibung des Kostenteilungsschl\u00fcssels;<\/span><\/li>\n<li><span>Katalog der Abrufdienste mit ihrer Beschreibung;<\/span><\/li>\n<li><span>eine Angabe der Methode zur Berechnung der f\u00fcr die erbrachten Dienstleistungen geschuldeten Verg\u00fctung und ihrer H\u00f6he, zusammen mit der Begr\u00fcndung der angewandten Methode und der Art ihrer Anwendung;<\/span><\/li>\n<li><span>Unterlagen, die vorgelegt werden k\u00f6nnen.<\/span><\/li>\n<\/ol>\n<p><span>Es ist erw\u00e4hnenswert, dass die Bestimmungen der Verordnung auch vorsahen, dass der Steuerpflichtige nach Vorlage der Beschreibung der Transaktion bei den Steuerbeh\u00f6rden oder Steuerkontrollbeh\u00f6rden das Recht behielt, zus\u00e4tzliche Erkl\u00e4rungen und Unterlagen vom Steuerpflichtigen anzufordern.<\/span><\/p>\n<p><span>Mit \u00a722a hat der Gesetzgeber auch in seinen Folgeabschnitten eine Definition der Gesellschafterausgaben eingef\u00fchrt.\u00a0Er wies darauf hin, dass die Ausgaben im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen mit geringem Mehrwert die direkt und indirekt mit der erbrachten Dienstleistung verbundenen Kosten umfassen, ausgenommen die Ausgaben der Anteilseigner.\u00a0Gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des \u00a7 22a sind die Aufwendungen eines Anteilseigners als Aufwendungen zu verstehen, die einem Unternehmen entstehen, das Anteile \/ Aktien an einem zweiten verbundenen Unternehmen h\u00e4lt, und die nur dem Unternehmen Vorteile bringen, das Anteile \/ Aktien an einem zweiten verbundenen Unternehmen h\u00e4lt.<\/span><\/p>\n<p><span>Auch f\u00fcr die Auslagen des Gesellschafters hat der Gesetzgeber einen exemplarischen Auslagenkatalog (Anlage 2 zur Verordnung) vorgesehen, in dem er z dieses Unternehmens, Kosten f\u00fcr die Beschaffung von Mitteln f\u00fcr den Erwerb von Anteilen, Kosten f\u00fcr Aktivit\u00e4ten, Management und \u00dcberwachungskontrollen im Zusammenhang mit der Verwaltung und dem Schutz von Anlagen in Anteilen, Kosten f\u00fcr die erstmalige Registrierung eines Unternehmens an der B\u00f6rse oder Kosten im Zusammenhang mit Investor Relations eines Unternehmen, das Anteile \/ Aktien an einem anderen verbundenen Unternehmen h\u00e4lt.\u00a0\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span>Nat\u00fcrlich sollte die Art und Weise, wie die den verbundenen Unternehmen entstehenden Kosten im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen mit geringem Mehrwert aufgeteilt werden, auf der Grundlage der Bedingungen analysiert werden, die von unabh\u00e4ngigen Unternehmen festgelegt w\u00fcrden.\u00a0Somit gilt bei Gesch\u00e4ften mit nahe stehenden Parteien f\u00fcr Dienstleistungen mit geringem Mehrwert als oberster Grundsatz der Fremdvergleichsgrundsatz.<\/span><\/p>\n<p><span>Die eingef\u00fchrten \u00c4nderungen sind f\u00fcr den Steuerpflichtigen als vorteilhaft zu betrachten, da die von ihm erstellte detaillierte Leistungsbeschreibung, die die oben genannten Anforderungen erf\u00fcllt, es ihm erm\u00f6glicht, sich angemessen auf die Inspektion im oben genannten Umfang vorzubereiten.\u00a0Zudem k\u00f6nnten sich die Beh\u00f6rden dank der genauen Beschreibung durch den Steuerpflichtigen besser auf die Kontrolle vorbereiten und diese effizienter durchf\u00fchren.<\/span><\/p>\n<p><span>Es ist darauf hinzuweisen, dass die vom Gesetzgeber genannten Elemente, die in die angegebene Beschreibung dieser Dienstleistungen aufgenommen werden sollten, eine zus\u00e4tzliche Herausforderung f\u00fcr den Steuerzahler darstellen k\u00f6nnten, die Schwierigkeiten bei der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erstellung h\u00e4tte verursachen k\u00f6nnen.\u00a0Dar\u00fcber hinaus hat der Gesetzgeber in den Vorschriften der Verordnung oder den Steuergesetzen nicht festgelegt, ob der Steuerpflichtige bei der Erstellung einer Beschreibung eines Umsatzes mit geringem Mehrwert auf Wertgrenzen achten sollte.\u00a0Es k\u00f6nnen Zweifel aufkommen, ob eine Pflicht zur Erstellung eines solchen Dokuments besteht.\u00a0Es wurde nicht angegeben, ob die Voraussetzung f\u00fcr die Erstellung der Beschreibung die in den Bestimmungen in Art.\u00a09a CIT-Gesetz und Art.\u00a0\u00a7 25a EStG oder die blo\u00dfe Tatsache des Vorliegens einer Transaktion mit geringem Mehrwert.<\/span><\/p>\n<p><span>Es sei auch darauf hingewiesen, dass der polnische Gesetzgeber beim Vergleich der Bestimmungen der Verordnung mit den Feststellungen der Europ\u00e4ischen Kommission nicht auf die Margenspanne Bezug genommen hat, die einen Aufschlag auf die Kosten darstellt, die durch Dienste mit geringem Mehrwert verursacht werden, was sollte von den Beh\u00f6rden als marktbasiert angesehen werden.\u00a0In \u00dcbereinstimmung mit der Mitteilung der Kommission lesen wir in den Kommentaren zur Marge, dass dort, wo eine Marge verwendet werden sollte, diese normalerweise gering sein wird.\u00a0Typische vereinbarte Margen liegen im Bereich von 3 bis 10 % und bewegen sich meistens um 5 %.\u00a0Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass eine solche Aussage von Tatsachen und Umst\u00e4nden abh\u00e4ngt, die eine andere Marge rechtfertigen k\u00f6nnen.<\/span><\/p>\n<p><em><sup><span>1<\/span><\/sup><span>\u00a0Identische \u00c4nderungen wurden in die Verordnung des Finanzministers vom 10. September 2009 \u00fcber die Methode und das Verfahren zur Bestimmung des Einkommens nat\u00fcrlicher Personen durch Sch\u00e4tzung und die Methode und das Verfahren zur Beseitigung der Doppelbesteuerung nat\u00fcrlicher Personen im Fall von eingef\u00fchrt die Anpassung der Gewinne verbundener Unternehmen (Gesetzblatt Nr. 160, Pos. 1267).<\/span><\/em><\/p>\n<\/div>                        <\/div>\n                    <\/div>\n                <\/div>\n            <\/div>\n            <\/div>\n","protected":false},"featured_media":2233,"template":"","knowledge_category":[47],"class_list":["post-600","knowledge","type-knowledge","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","knowledge_category-risikomanagement-bei-verrechnungspreisen"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/cenytransferowe.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/knowledge\/600","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/cenytransferowe.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/knowledge"}],"about":[{"href":"https:\/\/cenytransferowe.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/knowledge"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/cenytransferowe.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/knowledge\/600\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/cenytransferowe.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/2233"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/cenytransferowe.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=600"}],"wp:term":[{"taxonomy":"knowledge_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/cenytransferowe.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/knowledge_category?post=600"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}