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Kostenzuordnung

Die Kostenzuordnung besteht darin, gemeinsame indirekte Kosten verschiedenen Einheiten, Prozessen oder Produkten zuzuordnen. Sie wird definiert als:

  • die proportionale Aufteilung oder Zerlegung von Kosten; oder
  • der Prozess der Verrechnung von Kosten auf Tätigkeiten oder Kostenträger, wenn kein direktes Maß für die Kostenverursachung vorliegt.