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Vergleichbarkeitsanalysen, Marktanalysen, Bewertungen

Wir unterstützen Mandanten bei der Ermittlung der Marktwerte geplanter Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen, bei der Schätzung historischer Werte und bei der Beurteilung, ob die angewandten Verrechnungspreismodelle gerechtfertigt sind, sowie beim Aufbau und der Einführung von Abrechnungssystemen für Gruppen verbundener Unternehmen.

Unsere Hauptaufgabe besteht darin, eine belastbare Analyse historischer und geplanter Daten unter gegebenen Transaktionsbedingungen so zu erstellen, dass die von der Geschäftsführung gesetzten Unternehmensziele erreicht und die rechtlichen und steuerlichen Risiken angemessen minimiert werden können.

Leistungsumfang

Im Bereich der Verrechnungspreisanalysen und -bewertungen erbringen wir folgende Leistungen:

  • Vergleichbarkeitsanalysen einer zwischen verbundenen Unternehmen durchgeführten Transaktion. Sie umfassen den Vergleich von Finanz- und Handelsdaten, entweder intern anhand der Daten des Mandanten zu identischen oder ähnlichen Transaktionen oder extern anhand von Marktdaten zu vergleichbaren Transaktionen, jeweils nach objektiven Vergleichbarkeitskriterien.

Zweck einer Vergleichbarkeitsanalyse ist es, die Fremdüblichkeit der Transaktionen mit verbundenen Unternehmen zu begründen, und zwar anhand der Ergebnisse, die der Mandant in vergleichbaren internen Transaktionen erzielt, oder im externen Vergleich anhand der Ergebnisse unabhängiger Unternehmen.

  • Rentabilitätsanalysen, die darin bestehen, die Rentabilität der Geschäftstätigkeit des Mandanten im Verhältnis zu vergleichbaren Unternehmen auf dem polnischen Markt in einem bestimmten Geschäftsjahr oder über mehrere Jahre hinweg anhand aggregierter Daten und objektiver Vergleichskriterien zu untersuchen.

Zweck einer Rentabilitätsanalyse ist es, die Fremdüblichkeit der Transaktionen mit verbundenen Unternehmen anhand der Ergebnisse zu begründen, die vergleichbare Unternehmen auf dem polnischen Markt im betreffenden Zeitraum erzielen. Untersucht wird die Gesamtrentabilität auf Ebene der Umsatzrendite und der operativen Tätigkeit. In begründeten Fällen werden auch weitere Finanzkennzahlen untersucht, unter anderem Brutto- und Nettomarge beziehungsweise -ergebnis, ROA und ROE.

  • Bewertungen einzelner materieller und immaterieller Vermögenswerte, organisierter Unternehmensteile, ganzer Unternehmen oder von Geschäftsanteilen und Aktien.

Eine ausführliche Beschreibung der Methodik finden Sie auf der Seite Rentabilitäts- und Vergleichbarkeitsanalysen.

Häufige Fragen

Ist die Benchmarking-Studie ein Pflichtbestandteil der Dokumentation?
Ja. Seit 2019 umfasst die lokale Verrechnungspreisdokumentation eine Benchmarking-Studie oder, wenn deren Erstellung nicht möglich oder nicht sachgerecht ist, eine Konformitätsanalyse. Von der Pflicht zur Erstellung einer Analyse befreit sind unter anderem Transaktionen, die unter eine Safe-Harbour-Vereinfachung fallen, sowie Transaktionen von Kleinst- und Kleinunternehmen.
Worin unterscheidet sich die Benchmarking-Studie von der Konformitätsanalyse?
Die Benchmarking-Studie stützt sich auf Daten zu Preisen, Margen oder Ergebnissen unabhängiger Unternehmen und führt zu einer Fremdvergleichsbandbreite. Die Konformitätsanalyse wird angewandt, wenn keine verlässlichen Vergleichsdaten vorliegen; in ihr wird dargelegt, dass die Transaktionsbedingungen denen entsprechen, die unabhängige Unternehmen vereinbart hätten.
Woher stammen die Daten für die Analyse?
Ausgangspunkt sind die eigenen Daten des Steuerpflichtigen über Transaktionen mit unabhängigen Unternehmen, also der interne Vergleich. Fehlen solche Transaktionen, werden externe Daten über Marktteilnehmer oder Markttransaktionen aus Jahresabschlussdatenbanken herangezogen und die Stichprobe anschließend nach Vergleichbarkeitskriterien eingegrenzt.
Warum wird das Ergebnis als Bandbreite und nicht als einzelner Wert dargestellt?
Marktbedingungen ergeben keinen einzelnen Preis, sondern eine Bandbreite von Ergebnissen unabhängiger Unternehmen. In der Praxis wird die Bandbreite meist als Interquartilsabstand bestimmt, was den Einfluss von Ausreißern begrenzt. Ein Ergebnis innerhalb dieser Bandbreite erfordert keine Korrektur.
Wie oft ist die Analyse zu aktualisieren?
Mindestens alle drei Jahre, sofern sich das wirtschaftliche Umfeld nicht in einem Maß verändert hat, das das Ergebnis wesentlich beeinflusst. Eine Änderung des Geschäftsmodells, des Funktionsumfangs oder der Marktbedingungen erfordert eine frühere Aktualisierung.