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Verrechnungspreisdokumentation

Professionelle Verrechnungspreisdokumentation für Ihr Unternehmen

Die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation ist eine formale gesetzliche Pflicht, die sich aus dem Steuerrecht ergibt. Sie betrifft Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen oder mit Unternehmen mit Sitz in Steueroasen, deren Wert die in den Gesetzen genannten Grenzwerte überschreitet.

Vorteile der Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation:

Eine optimale Verrechnungspreisdokumentation erfüllt die Dokumentationspflicht und minimiert:

  • das Risiko einer Einkommensschätzung und der Aberkennung abzugsfähiger Betriebsausgaben,
  • das Risiko einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen,
  • das Risiko zusätzlicher steuerlicher Sanktionen von bis zu 30 Prozent eines zu Unrecht ausgewiesenen oder überhöhten Verlusts,
  • das Risiko der Festsetzung von Steuerzinsen,
  • das strafrechtliche Risiko für Mitglieder der Geschäftsführung oder Personen mit Leitungsfunktionen.

Die laufende Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation ermöglicht:

  • die Erhöhung der steuerlichen Sicherheit der Transaktionen und die Begrenzung von Risiken,
  • die Sammlung von Nachweisen für die Fremdüblichkeit der Transaktion,
  • die Darstellung der Umstände, die den Abschluss der Transaktion und die Höhe der Vergütung beeinflusst haben,
  • die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die Dokumentation.

Inhalt der Verrechnungspreisdokumentation:

Die Verrechnungspreisdokumentation ist eine Sammlung von Informationen über Transaktionen und umfasst die Beschreibung des Gegenstands und der Rolle der beteiligten Unternehmen, der verfolgten Strategie und der Preisbildung. Sie muss folgende Elemente enthalten:

  • die Bestimmung der Funktionen der an der Transaktion beteiligten Unternehmen unter Berücksichtigung der eingesetzten Vermögenswerte und der übernommenen Risiken,
  • die Bestimmung der mit der Transaktion verbundenen Kosten sowie der Form und Frist der Zahlung,
  • die Methode und die Art der Gewinnermittlung sowie die Bestimmung des Preises des Transaktionsgegenstands,
  • die Geschäftsstrategie und ihr Einfluss auf den Wert der Transaktion,
  • weitere Faktoren, die bei der Bestimmung des Werts des Transaktionsgegenstands berücksichtigt wurden,
  • die erwarteten Vorteile aus dem Erhalt der Leistungen, einschließlich immaterieller Dienstleistungen.

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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und gewinnen Sie die Sicherheit, dass Ihre Transaktionen ordnungsgemäß dokumentiert und steuerlich konform sind. Unsere Lösungen helfen Ihnen, Risiken zu minimieren, und gewährleisten die Einhaltung der geltenden Vorschriften.

Häufige Fragen

Wer ist zur Erstellung der lokalen Verrechnungspreisdokumentation verpflichtet?
Die Pflicht entsteht, sobald die gesondert für jede gleichartige kontrollierte Transaktion festgelegten Schwellenwerte überschritten werden: 10 Mio. PLN für Waren- und Finanztransaktionen sowie 2 Mio. PLN für Dienstleistungs- und sonstige Transaktionen. Für Transaktionen mit Unternehmen aus sogenannten Steueroasen gelten niedrigere Schwellen von 2,5 Mio. PLN für Finanztransaktionen und 500 Tsd. PLN für die übrigen.
Welche Frist gilt für die Dokumentation und die Abgabe der TPR-Meldung?
Die lokale Verrechnungspreisdokumentation ist bis zum Ende des zehnten Monats nach Ablauf des Steuerjahres zu erstellen. Die TPR-Meldung ist bis zum Ende des elften Monats abzugeben, die Konzerndokumentation, sofern erforderlich, bis zum Ende des zwölften Monats nach Ablauf des Steuerjahres.
Bedeutet eine Befreiung von der Dokumentation, dass keinerlei Pflichten bestehen?
Nein. Die Befreiung für inländische Transaktionen betrifft die Pflicht zur Erstellung der lokalen Dokumentation und setzt die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen voraus, darunter das Fehlen eines steuerlichen Verlusts und die Nichtinanspruchnahme der im Gesetz genannten Befreiungen. Eine von dieser Befreiung erfasste Transaktion ist dennoch in der TPR-Meldung auszuweisen.
Was droht beim Fehlen der Verrechnungspreisdokumentation?
Die Behörde kann das Einkommen in fremdüblicher Höhe festsetzen und die in der Abgabenordnung vorgesehene zusätzliche Steuerverbindlichkeit verhängen. Unabhängig davon ist das Fehlen der Dokumentation oder die Abgabe einer unrichtigen TPR-Meldung eine mit Geldstrafe bedrohte Tat nach dem Steuerstrafgesetzbuch.
Muss die Dokumentation jedes Jahr neu erstellt werden?
Die lokale Dokumentation wird für jedes Steuerjahr erstellt, in dem die Schwellenwerte überschritten wurden. Eine Benchmarking-Studie oder Konformitätsanalyse ist mindestens alle drei Jahre zu aktualisieren, es sei denn, das wirtschaftliche Umfeld hat sich bereits zuvor so verändert, dass dies das Ergebnis wesentlich beeinflusst.