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CbC

Länderbezogene Berichterstattung (Country-by-Country Reporting)

Inländische Unternehmen, deren konsolidierte Erlöse im Sinne der Rechnungslegungsvorschriften im Hoheitsgebiet der Republik Polen und außerhalb davon im vorangegangenen Steuerjahr den Gegenwert von 750.000.000 EUR überschritten haben, sind verpflichtet, dem Finanzamt einen Bericht über die Höhe der Einkünfte und der gezahlten Steuer sowie über die Tätigkeitsorte der zur Unternehmensgruppe gehörenden Tochtergesellschaften und ausländischen Betriebsstätten im Steuerjahr zu übermitteln, und zwar innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres des inländischen Unternehmens, für das der Bericht abgegeben wird (Country-by-Country Reporting).

Der Bericht wird auf dem Formular CIT-CBC abgegeben. Ein Unternehmen, das die genannte Schwelle von 750 Mio. EUR überschreitet, ist außerdem verpflichtet, eine lokale Dokumentation nebst Verrechnungspreisanalyse (Vergleichbarkeitsanalyse) sowie eine Konzerndokumentation zu erstellen.

Die Pflicht zur CbC-Berichterstattung wurde am 1. Januar 2016 in das polnische Steuerrecht eingeführt. Ihr Hauptzweck ist die Bekämpfung der Steuervermeidung. Die OECD-Staaten haben gemeinsam mit den G20-Staaten 15 BEPS-Maßnahmen erarbeitet. Diese Maßnahmen sollten der Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und der Gewinnverlagerung entgegenwirken. Infolgedessen haben sich diese Staaten verpflichtet, eine CbC-Berichtspflicht in ihre Rechtsvorschriften aufzunehmen. Dem Bericht CBC-R und der Mitteilung CBC-P unterliegen Unternehmen mit konzerninternen Transaktionen, deren konsolidierte Erlöse im Jahr vor dem dokumentierten Jahr 3.250.000.000 PLN oder 750.000.000 Euro überschritten haben. Der Unterschied zwischen CBC-R und CBC-P besteht darin, dass der Bericht CBC-R von der Muttergesellschaft der Gruppe verbundener Unternehmen mit Sitz in Polen abzugeben ist.

Der Bericht enthält Angaben zur Identifikation aller Unternehmen, die der Gruppe verbundener Unternehmen angehören. Darüber hinaus sollte er detaillierte Angaben zu diesen Unternehmen enthalten, etwa die im dokumentierten Geschäftsjahr erzielten Erlöse, die Zahl der Beschäftigten, die gezahlte und die geschuldete Einkommensteuer sowie die Höhe des Grundkapitals.

Bis zum Ende des zwölften Monats nach Ablauf des Geschäftsjahres ist der Steuerpflichtige verpflichtet, den Bericht elektronisch an den Leiter der Nationalen Finanzverwaltung zu übermitteln. Die Mitteilung CBC-P ist dagegen von jedem Mitglied der Gruppe verbundener Unternehmen abzugeben. Sie ist innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres einzureichen.