Konzernverrechnungspreisdokumentation (Master File)
Bestandteile der Konzernverrechnungspreisdokumentation (Master File):
Beschreibung der Unternehmensgruppe
- eine Beschreibung oder ein Schaubild der Eigentümerstruktur der Unternehmensgruppe unter Angabe von Namen und Sitz oder Ort der Geschäftsleitung der ihr angehörenden Unternehmen
- eine Beschreibung des Gegenstands und des Umfangs der von der Unternehmensgruppe ausgeübten Tätigkeit
Beschreibung der wesentlichen immateriellen Vermögenswerte der Unternehmensgruppe
- eine allgemeine Beschreibung der Strategie der Unternehmensgruppe zur Schaffung, Entwicklung, zum Eigentum und zur Nutzung immaterieller Vermögenswerte nebst Angaben zum Standort der wesentlichen Forschungs- und Entwicklungszentren sowie der Zentren, die die Forschungs- und Entwicklungsfunktionen steuern
- eine Aufstellung der aus Verrechnungspreissicht wesentlichen immateriellen Vermögenswerte oder ihrer Gruppen unter Angabe der Unternehmen, die die Rechtstitel an diesen Werten halten
- eine Aufstellung der zwischen verbundenen Unternehmen der Gruppe geschlossenen wesentlichen Verträge oder Vereinbarungen über immaterielle Vermögenswerte, einschließlich Kostenumlagevereinbarungen, Verträgen über Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie Lizenzverträgen
- eine Beschreibung der Verrechnungspreisrichtlinie der Unternehmensgruppe für den Bereich Forschung und Entwicklung sowie für immaterielle Vermögenswerte
- eine allgemeine Beschreibung wesentlicher Änderungen bei Kontrolle und Eigentum an immateriellen Vermögenswerten sowie bei deren Nutzung unter Angabe der beteiligten Unternehmen, ihres Sitzes oder Orts der Geschäftsleitung und der aus diesen Änderungen gezahlten Vergütung oder Entschädigung
Beschreibung der wesentlichen Finanztransaktionen der Unternehmensgruppe
- eine allgemeine Beschreibung der Finanzierung der Tätigkeit der Unternehmensgruppe, einschließlich Angaben zu wesentlichen mit unabhängigen Unternehmen geschlossenen Finanzierungsverträgen
- die Angabe der Unternehmen, die innerhalb der Gruppe zentrale Finanzierungsfunktionen ausüben, sowie ihres Sitzes und des Orts der tatsächlichen Geschäftsleitung
- eine allgemeine Beschreibung der Verrechnungspreisrichtlinie für die Finanzierung zwischen verbundenen Unternehmen
Finanz- und Steuerinformationen der Unternehmensgruppe
- der konsolidierte Jahresabschluss der Unternehmensgruppe
- eine Aufstellung und kurze Beschreibung der von verbundenen Unternehmen der Gruppe geschlossenen einseitigen Vorabverständigungen oder sonstigen steuerlichen Auskünfte zur Zuordnung von Einkünften zwischen Staaten.
Den genauen Umfang der Bestandteile der Konzernverrechnungspreisdokumentation regelt die Verordnung des Finanzministers vom 21.12.2018 über die Verrechnungspreisdokumentation zur Körperschaftsteuer und zur Einkommensteuer.
Rechtslage 2017
Konzerndokumentation (Master File)
Haben die Erlöse oder Kosten im Sinne der Rechnungslegungsvorschriften eines Steuerpflichtigen (oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, an der der Steuerpflichtige Einkünfte aus seiner Beteiligung erzielt) den Gegenwert von 20 Mio. EUR überschritten, beim Steuerpflichtigen im Jahr vor dem Steuerjahr und bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit im vorangegangenen Geschäftsjahr im Sinne der Rechnungslegungsvorschriften, so sollte die von ihm erstellte Steuerdokumentation neben der lokalen Dokumentation auch Angaben zu der Gruppe verbundener Unternehmen enthalten, der der Steuerpflichtige angehört.
Diese Angaben umfassen insbesondere:
- die Benennung des verbundenen Unternehmens, das die Angaben zur Gruppe verbundener Unternehmen erstellt hat, unter Angabe des Datums der Abgabe seiner Steuererklärung;
- die Organisationsstruktur der Gruppe verbundener Unternehmen;
- eine Beschreibung der von der Gruppe angewandten Grundsätze zur Festlegung der Transaktionspreise (der Verrechnungspreisrichtlinie);
- eine Beschreibung des Gegenstands und des Umfangs der von der Gruppe ausgeübten Tätigkeit;
- eine Beschreibung der von der Gruppe gehaltenen, geschaffenen, entwickelten und in der Tätigkeit genutzten wesentlichen immateriellen Werte;
- eine Beschreibung der finanziellen Lage der die Gruppe bildenden Unternehmen nebst dem konsolidierten Abschluss der verbundenen Unternehmen der Gruppe;
- eine Beschreibung der von den Unternehmen der Gruppe mit den Steuerverwaltungen anderer Staaten als der Republik Polen geschlossenen Vereinbarungen in Fragen der Einkommensteuer, einschließlich einseitiger Vorabverständigungen.
Nach der Verordnung des Finanzministers vom 14. März 2018 über die Verlängerung der Fristen zur Erfüllung bestimmter Pflichten im Bereich der Steuerdokumentation verlängert sich die Frist zur Erstellung der Steuerdokumentation, zur Abgabe der Erklärung über die Erstellung der Steuerdokumentation beim Finanzamt und zur Beifügung des vereinfachten Berichts zur Steuererklärung für das Steuerjahr bis zum Ende des neunten Monats nach Ablauf des Steuerjahres
