Lokale Verrechnungspreisdokumentation (Local File)
Bestandteile der Verrechnungspreisdokumentation
Nach den seit dem 01.01.2019 geltenden Vorschriften wird die Verrechnungspreisdokumentation auf zwei Ebenen erstellt:
- lokale Verrechnungspreisdokumentation,
- Konzernverrechnungspreisdokumentation (Master File).
Bestandteile der lokalen Verrechnungspreisdokumentation (Local File)
Beschreibung des verbundenen Unternehmens:
- Beschreibung der Leitungsstruktur und Organigramm des verbundenen Unternehmens
- Beschreibung der Haupttätigkeit des verbundenen Unternehmens
Beschreibung der Transaktion, einschließlich Analyse der Funktionen, Risiken und Vermögenswerte:
- Gegenstand und Art der kontrollierten Transaktion
- Angaben zu den an der kontrollierten Transaktion beteiligten verbundenen Unternehmen
- Funktionsanalyse der an der kontrollierten Transaktion beteiligten verbundenen Unternehmen unter Berücksichtigung wesentlicher Änderungen gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr
- Art der Berechnung der Vergütung nebst den zugrunde gelegten Annahmen
- Wert der kontrollierten Transaktion, aufgeschlüsselt nach Vertragspartnern
- im Zusammenhang mit der kontrollierten Transaktion erhaltene oder geleistete Zahlungen, einschließlich vorgenommener Aufrechnungen wechselseitiger Forderungen
- Verträge, konzerninterne Vereinbarungen oder sonstige Unterlagen zur kontrollierten Transaktion
- Vereinbarungen oder steuerliche Auskünfte zur kontrollierten Transaktion, einschließlich Vorabverständigungen, die mit Steuerverwaltungen anderer Staaten als der Republik Polen geschlossen oder von diesen erteilt wurden
- Angabe der zur Überprüfung des Verrechnungspreises angewandten Methode nebst kurzer Begründung der Wahl
- Angabe der im Rahmen der Verrechnungspreisanalyse untersuchten Partei oder Transaktion, sofern sich dies aus der angegebenen, zur Überprüfung der Verrechnungspreise angewandten Methode ergibt
- Beschreibung der Benchmarking-Studie oder
- Beschreibung der Konformitätsanalyse
- Gegenüberstellung des Verrechnungspreises mit dem Ergebnis der Analysen (Benchmarking-Studie oder Konformitätsanalyse) nebst Begründung etwaiger Abweichungen
Seit dem 01.01.2019 ist die Verrechnungspreisanalyse ein Pflichtbestandteil der lokalen Verrechnungspreisdokumentation.
Für die Erstellung der Verrechnungspreisanalyse stehen zwei Formen zur Verfügung:
Benchmarking-Studie: Analyse von Daten unabhängiger Unternehmen oder von Transaktionen mit unabhängigen Unternehmen beziehungsweise zwischen unabhängigen Unternehmen, die als vergleichbar mit den in den kontrollierten Transaktionen festgelegten Bedingungen gelten.
Ist die Erstellung einer Benchmarking-Studie im Hinblick auf die angewandte Verrechnungspreismethode nicht sachgerecht oder bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt nicht möglich, erstellt der Steuerpflichtige eine Konformitätsanalyse.
Konformitätsanalyse: Analyse, die belegt, dass die Bedingungen, zu denen die kontrollierte Transaktion geschlossen wurde, den Bedingungen entsprechen, die unabhängige Unternehmen vereinbart hätten.
Finanzinformationen
- der festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr, erstellt nach den Rechnungslegungsvorschriften,
- eine Beschreibung, die es ermöglicht, die Finanzdaten der kontrollierten Transaktion den Posten des Jahresabschlusses oder anderen darin enthaltenen Angaben zuzuordnen.
Den genauen Umfang der Bestandteile der lokalen Verrechnungspreisdokumentation regelt die Verordnung des Finanzministers vom 21.12.2018 über die Verrechnungspreisdokumentation zur Körperschaftsteuer und zur Einkommensteuer.
Rechtslage 2017
BESTANDTEILE DER STEUERDOKUMENTATION
Lokale Dokumentation (Local File)
- Nach Artikel 9a Absatz 2b des CIT-Gesetzes umfasst die Basisdokumentation eine Beschreibung der Transaktionen oder sonstigen Vorgänge, einschließlich Cash-Pooling-Verträgen und Kostenumlagevereinbarungen, zwischen dem Steuerpflichtigen (sowie einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit) und den mit ihm verbundenen Unternehmen, die Folgendes enthält: Angabe der Art und des Gegenstands dieser Transaktionen oder sonstigen Vorgänge,
- Finanzdaten, einschließlich der Zahlungsströme zu diesen Transaktionen oder zur Erfassung dieser Vorgänge,
- Angaben zur Identifikation der verbundenen Unternehmen, die diese Transaktionen durchführen oder diese Vorgänge erfassen,
- eine Beschreibung des Ablaufs dieser Transaktionen oder sonstigen Vorgänge, einschließlich der vom Steuerpflichtigen (oder von einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit) und den mit ihnen verbundenen Unternehmen ausgeübten Funktionen, der eingesetzten bilanziellen und außerbilanziellen Vermögenswerte, des Humankapitals und der übernommenen Risiken,
- Angabe der Methode und der Art der Berechnung des Einkommens (Verlusts) des Steuerpflichtigen nebst Begründung ihrer Wahl, einschließlich des Algorithmus zur Berechnung der Abrechnungen zu diesen Transaktionen oder sonstigen Vorgängen sowie der Art der Ermittlung des Werts der Abrechnungen, die sich auf das Einkommen (den Verlust) des Steuerpflichtigen (oder der übrigen Gesellschafter einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit) auswirken
- Analyse von Vergleichsdaten (Steuerpflichtige, deren Erlöse oder Kosten den Gegenwert von 10.000.000 Euro überschritten haben, oder die an einer Personengesellschaft beteiligt sind, deren Erlöse oder Kosten diese Schwelle überschritten haben).
- Beschreibung der Finanzdaten des Steuerpflichtigen (oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit), die einen Vergleich der Abrechnungen (also der Abrechnungen zwischen den Unternehmen zu den Transaktionen oder sonstigen Vorgängen) mit den Daten des festgestellten Jahresabschlusses ermöglicht, sofern die Pflicht zu dessen Erstellung aus den für den Steuerpflichtigen oder die Gesellschaft geltenden Rechnungslegungsvorschriften folgt.
- Angaben zum Steuerpflichtigen (oder zu einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit) mit einer Beschreibung: der Organisations- und Leitungsstruktur,
- des Gegenstands und Umfangs der ausgeübten Tätigkeit,
- der verfolgten Geschäftsstrategie, einschließlich der im Steuerjahr oder im Jahr davor zwischen verbundenen Unternehmen vorgenommenen Übertragungen wirtschaftlich wesentlicher Funktionen, Vermögenswerte oder Risiken, die sich auf das Einkommen (den Verlust) des Steuerpflichtigen auswirken,
- des Wettbewerbsumfelds.
- Unterlagen, insbesondere: zwischen verbundenen Unternehmen geschlossene Verträge und Vereinbarungen oder sonstige Unterlagen zu den Transaktionen oder sonstigen Vorgängen, der Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, ein Joint-Venture-Vertrag oder ein Vertrag ähnlicher Art, der die Grundsätze für die Einräumung von Rechten der Gesellschafter (Vertragsparteien) auf Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung belegt
- Vereinbarungen in Fragen der Einkommensteuer, die mit den Steuerverwaltungen anderer Staaten als der Republik Polen über die Transaktionen oder sonstigen Vorgänge geschlossen wurden, insbesondere Vorabverständigungen
Rechtslage 2016
Steuerdokumentation sollte auf Grundlage folgender Angaben beschrieben werden:
- Bestimmung der Funktionen, die die an der Transaktion beteiligten Unternehmen ausüben werden, unter Berücksichtigung der eingesetzten Vermögenswerte und der übernommenen Risiken,
- Bestimmung aller voraussichtlichen mit der Transaktion verbundenen Kosten sowie der Form und Frist der Zahlung,
- Methode und Art der Gewinnermittlung sowie Bestimmung des Preises des Transaktionsgegenstands,
- Bestimmung der Geschäftsstrategie und der in ihrem Rahmen ergriffenen Maßnahmen, sofern die vom Unternehmen gewählte Strategie den Wert der Transaktion beeinflusst hat,
- Angabe weiterer Faktoren, sofern die an der Transaktion beteiligten Unternehmen diese bei der Bestimmung des Werts des Transaktionsgegenstands berücksichtigt haben, und im Falle eines Gesellschaftsvertrags einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, eines Joint-Venture-Vertrags oder eines Vertrags ähnlicher Art insbesondere der im Vertrag vereinbarten Grundsätze zu den Rechten der Gesellschafter (Vertragsparteien) auf Gewinn- und Verlustbeteiligung,
- Bestimmung der vom dokumentationspflichtigen Unternehmen erwarteten Vorteile aus dem Erhalt der Leistungen, im Falle von Verträgen über Leistungen (einschließlich Dienstleistungen) immaterieller Art.
Der vorstehende Katalog ist in Artikel 9a Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes (GBl. Nr. 21, Pos. 86) und in Artikel 25a Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (GBl. Nr. 80, Pos. 350) enthalten und stellt den Mindestumfang der Angaben dar, die eine Steuerdokumentation enthalten muss. Um der Dokumentationspflicht bestmöglich nachzukommen, sollte der Steuerpflichtige in die Dokumentation auch alle sonstigen Angaben aufnehmen, die sich auf die beschriebene Transaktion auswirken können. So sollte etwa eine Dokumentation zu Dienstleistungen um eine ausführliche Beschreibung der erhaltenen Leistungen und um den Nachweis ergänzt werden, dass die gezahlten Entgelte mit den erbrachten Leistungen zusammenhängen.
