Verrechnungspreismethoden
Nach polnischem Recht und den OECD-Leitlinien soll die Wahl der Verrechnungspreismethode zur für den konkreten geprüften Fall am besten geeigneten Methode führen.
Nach Artikel 11d Absatz 3 des Körperschaftsteuergesetzes werden bei der Wahl der unter den gegebenen Umständen am besten geeigneten Methode insbesondere berücksichtigt:
die zwischen den verbundenen Unternehmen vereinbarten oder auferlegten Bedingungen,
die Verfügbarkeit der für die zutreffende Anwendung der Methode erforderlichen Informationen sowie
die besonderen Kriterien ihrer Anwendung.
Kriterien für die Wahl der Verrechnungspreismethode
In der Praxis sind bei der Wahl unter anderem zu berücksichtigen:
die Stärken und Schwächen der jeweiligen Methode,
die Eignung der in Betracht gezogenen Methode im Hinblick auf die durch die Funktionsanalyse bestimmte Art der Transaktion,
die Verfügbarkeit von Daten auf Seiten des Steuerpflichtigen,
die Verfügbarkeit verlässlicher Daten (insbesondere nicht kontrollierter Vergleichsdaten), die für die Anwendung der jeweiligen Methode erforderlich sind, etwa ob Bruttomargendaten für die Anwendung der Wiederverkaufspreismethode vorliegen,
der Grad der Vergleichbarkeit zwischen der kontrollierten und der nicht kontrollierten Transaktion, einschließlich der Verlässlichkeit der Vergleichbarkeitsanpassungen, die zur Beseitigung wesentlicher Unterschiede zwischen ihnen vorgenommen wurden,
der Beitrag der Transaktionsparteien: ob sie einen werthaltigen Beitrag zur kontrollierten Transaktion leisten oder einzigartige immaterielle Vermögenswerte einbringen,
die Art der Tätigkeit, etwa ob sie stark integriert ist,
ob das weiterverkaufte Gut verarbeitet wurde,
der zeitliche Abstand zwischen Erwerb und Weiterverkauf des Guts.
Der vorstehende Katalog ist beispielhaft und nicht abschließend.
Arten der Verrechnungspreismethoden: gesetzliche Methoden und Methoden der Leitlinien
Nach polnischem Steuerrecht und den OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen werden fünf Methoden zur Überprüfung des Transaktionspreises unterschieden.
Diese Methoden gliedern sich weiter in traditionelle Methoden und geschäftsvorfallbezogene Gewinnmethoden:
Traditionelle Methoden
- Preisvergleichsmethode
- Wiederverkaufspreismethode
- Kostenaufschlagsmethode (früher: Methode der angemessenen Marge)
Geschäftsvorfallbezogene Gewinnmethoden
- geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode
- Gewinnaufteilungsmethode, die mittels Residualanalyse bestimmt wird
- Beitragsanalyse
Die vom Gesetzgeber genannten Methoden zur Bestimmung des Verrechnungspreises stehen in keiner Rangfolge. Die Wahl der Methode hängt davon ab, wie gut sie zum konkreten Sachverhalt passt. Lassen sich die genannten Methoden nicht anwenden, können nicht gesetzlich geregelte Methoden herangezogen werden.
Das Verfahren zur Wahl der Verrechnungspreismethode
Bei der Anwendung der gesetzlichen Methoden ist besonderes Augenmerk auf Kapitel 3 der Verordnung des Finanzministers vom 21.12.2018 über Verrechnungspreise zur Körperschaftsteuer zu richten. Dieses Kapitel ist der ausführlichen Beschreibung der Anwendung der Verrechnungspreismethoden gewidmet.
Ein sehr wichtiger Aspekt der Festlegung von Preisen und Margen in Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen ist ihre Bestimmung unter Bezugnahme auf den externen Markt. Das bedeutet, dass ein verbundenes Unternehmen bei der Festlegung der Bedingungen einer Transaktion mit einem anderen verbundenen Unternehmen auf die Bedingungen ähnlicher Transaktionen mit einem unabhängigen Unternehmen (interner Vergleich) oder auf ähnliche Transaktionen zwischen unabhängigen Unternehmen (externer Vergleich) abstellen sollte.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass solche Transaktionen als vergleichbar gelten, bei denen keiner der möglichen Unterschiede zwischen den geprüften Transaktionen oder zwischen den sie abschließenden Unternehmen den Preis des Gegenstands einer solchen Transaktion auf dem freien Markt wesentlich beeinflussen könnte oder bei denen hinreichend genaue Anpassungen vorgenommen werden können, die die wesentlichen Auswirkungen solcher Unterschiede beseitigen.
Die Benchmarking-Studie bei der Festlegung von Verrechnungspreisen
Bei einer Vergleichbarkeitsanalyse von Unternehmen, die auf einem bestimmten Markt Transaktionen durchführen, ist der Ablauf der Transaktion zu berücksichtigen, einschließlich der Funktionen, die die betreffenden Unternehmen in vergleichbaren Transaktionen ausüben, unter Einbeziehung einer Analyse der von ihnen eingesetzten Vermögenswerte, die auch nicht bilanzierte materielle und immaterielle Güter umfasst, des Humankapitals und der übernommenen Risiken.
Zu beachten ist, dass die oben genannten gesetzlichen Methoden auf intern oder extern vergleichbaren Transaktionen beruhen. Für Unternehmen, die von den Finanz- oder Steuerbehörden geprüft werden, ist die Möglichkeit eines internen Vergleichs im Hinblick auf die Minimierung des Steuerrisikos vergleichbarer Transaktionen bedeutsamer. Ein solches Risiko besteht stets, wenn Transaktionen zwischen unabhängigen Unternehmen auf verschiedenen Märkten, unter unterschiedlichen tatsächlichen Umständen und bei unterschiedlicher Geschäftsstrategie verglichen werden.
- Beitragsanalyse
