Erklärung über die Erstellung der Dokumentation
Die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung über die Erstellung der lokalen Verrechnungspreisdokumentation betrifft verbundene Unternehmen, die zur Führung einer lokalen Verrechnungspreisdokumentation verpflichtet sind.
Bis zum Ende des neunten Monats nach Ablauf des Steuerjahres ist der Steuerpflichtige verpflichtet, eine Erklärung über die Erstellung der lokalen Verrechnungspreisdokumentation abzugeben, in der er erklärt, dass:
- er die lokale Verrechnungspreisdokumentation erstellt hat,
- die Verrechnungspreise der von der lokalen Verrechnungspreisdokumentation erfassten kontrollierten Transaktionen fremdvergleichskonform festgelegt wurden.
Die Erklärung muss vom Leiter der Einheit unterzeichnet werden; erfüllen mehrere Personen die Kriterien des Leiters der Einheit oder lässt sich der Leiter der Einheit nicht bestimmen, so wird die Erklärung von jeder zur Vertretung befugten Person unterzeichnet. Die Erklärung darf nicht von einem Bevollmächtigten abgegeben werden.
Die Erklärung über die Erstellung der lokalen Verrechnungspreisdokumentation wird auf elektronischem Weg eingereicht.
