Länderbezogene Berichterstattung
Inländische Unternehmen, deren konsolidierte Einnahmen im Sinne der Rechnungslegungsvorschriften auf dem Gebiet der Republik Polen und außerhalb ihres Gebiets im vorangegangenen Steuerjahr den Gegenwert von 750.000.000 EUR überschritten haben, sind verpflichtet, dem Finanzamt einen Bericht vorzulegen die Höhe der gezahlten Einkünfte und Steuern sowie der Sitz der zur Kapitalgruppe gehörenden Tochtergesellschaften und ausländischen Unternehmen im Steuerjahr, innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres der inländischen Körperschaft, für die die Meldung eingereicht wird (so -genannte Country-by-Country-Berichterstattung).
Dieser Bericht wird auf dem CIT-CBC-Formular eingereicht . Eine Entität, die über die oben genannten hinausgeht Die Schwelle von 750 Mio. EUR ist auch erforderlich, um eine lokale Dokumentation zusammen mit einer Verrechnungspreisanalyse (Vergleichbarkeitsanalyse) und einer Gruppendokumentation zu erstellen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von CbC wurde am 1. Januar 2016 in das polnische Steuerrecht eingeführt. Seine Hauptannahme ist es, Steuervermeidung zu verhindern. Die OECD-Länder haben zusammen mit den G20-Ländern 15 BEPS-Maßnahmen entwickelt.
Gemäß der Regelung sollten diese Maßnahmen der Erosion der Steuerbemessungsgrundlage und der Gewinnabführung entgegenwirken. Als Ergebnis haben sich die oben genannten Länder verpflichtet, die CbC-Berichtspflicht in ihren gesetzlichen Regelungen umzusetzen. Der CBC-R-Bericht und die CBC-P-Meldung unterliegen Unternehmen, die gruppeninterne Transaktionen durchführen, deren Wert der konsolidierten Einnahmen im Jahr vor dem dokumentierten Jahr den Betrag von 3.250.000.000 PLN oder 750.000.000 EUR überschritten hat. Der Unterschied zwischen CBC-R und CBC-P besteht darin, dass der CBC-R-Bericht von der Muttergesellschaft aus der Gruppe verbundener Unternehmen eingereicht werden sollte, mit Sitz in Polen.
Dieser Bericht enthält Informationen zu den Identifikationsdaten aller Unternehmen, die in der Gruppe verbundener Unternehmen enthalten sind. Darüber hinaus sollte er detaillierte Angaben zu den in den Konzern einbezogenen Unternehmen enthalten, wie z. B. die im dokumentierten Geschäftsjahr erzielten Umsätze, die Anzahl der Mitarbeiter, gezahlte und geschuldete Einkommensteuer und die Höhe des Stammkapitals.
Bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres ist der Steuerzahler verpflichtet, den Bericht elektronisch an den Leiter der nationalen Steuerverwaltung zu übermitteln. Andererseits wird die CBC-P-Meldung von jedem Mitglied der Gruppe verbundener Unternehmen eingereicht. Die Anzeige muss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erfolgen.