Die Steuerbehörden haben das Recht, den Fremdvergleichsgrundsatz der bei Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen vereinbarten Preise zu überprüfen. Der Ablauf der Verrechnungspreisermittlung durch die Finanzverwaltung ist im Steuergesetz festgelegt. Das Testverfahren selbst hat eine formalisierte Form und findet in geeigneten Phasen statt. Daher lohnt es sich für Steuerzahler, die Transaktionen mit verbundenen Unternehmen tätigen, sich der Grundsätze und Regeln bewusst zu sein, denen sie unterliegen. Dies ist insbesondere im Falle einer möglichen Verrechnungspreiskontrolle wichtig.

Das Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in Bezug auf Verrechnungspreise umfasst die folgenden Phasen:

  • Aktivitäten prüfen
  • Steuerinspektion
  • Steuerverfahren in erster Instanz
  • Steuerverfahren in zweiter Instanz
  • Gerichtsverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht
  • Gerichtsverfahren vor dem Obersten Verwaltungsgericht

Sanktionen für das Versäumnis, die Verrechnungspreis dokumentation auszufüllen

Der Steuerzahler kann mit Sanktionen belegt werden, wenn der Steuerzahler die Pflichten im Zusammenhang mit der Vorlage der Verrechnungspreisdokumentation bei den Steuerbehörden oder Steuerkontrollbehörden nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt.

Sanktionen lassen sich in zwei Kategorien einteilen:

  • direkt den Steuerzahler treffende Sanktionen, die aufgrund von Steuervorschriften verhängt werden
  • Sanktionen, die dem Leiter der Körperschaft / den Mitgliedern des Vorstandes / den Finanzdirektoren / den Hauptbuchhaltern drohen, die aufgrund der Steuerstrafvorschriften verhängt werden.

Gibt der Steuerpflichtige eine Erklärung zur Erstellung der lokalen Verrechnungspreisdokumentation nicht ab oder enthält sie falsche Angaben, hat der Gesetzgeber das Recht, Sanktionen zu verhängen.