Steuermethode

Die Methode des vergleichbaren unkontrollierten Preises besteht darin, den bei Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen ermittelten Preis mit dem bei vergleichbaren Transaktionen unabhängiger Unternehmen verwendeten Preis zu vergleichen und auf dieser Grundlage den Marktwert des Gegenstands der zwischen verbundenen Unternehmen abgeschlossenen Transaktion zu bestimmen. Preisvergleiche werden in zwei Formen durchgeführt:

  • interner Preisvergleich – durchgeführt auf der Grundlage von Preisen, die von einem bestimmten Unternehmen auf einem bestimmten oder vergleichbaren Markt bei Transaktionen mit unabhängigen Unternehmen angewandt werden,
  • externer Preisvergleich – durchgeführt auf der Grundlage von Preisen, die
    bei vergleichbaren Transaktionen von anderen unabhängigen Unternehmen verwendet wurden.

Ein interner und externer Preisvergleich wird als vergleichbar angesehen, wenn ein möglicher Unterschied zwischen den verglichenen Transaktionen oder zwischen den Unternehmen, die diese Transaktionen eingehen, den Preis des Gegenstands einer solchen Transaktion auf dem freien Markt oder angemessen genaue Korrekturen nicht wesentlich beeinflussen würde vorgenommen werden, um die wesentlichen Auswirkungen solcher Unterschiede zu eliminieren.

Die Abschätzung der potenziellen Preisauswirkung von Unterschieden zwischen Transaktionen ist besonders schwierig, wenn es Unterschiede zwischen den Gegenständen der Transaktionen gibt. Daher kann MPCN bei undifferenzierten Produkten, z.B. Tauschwaren oder Rohstoffen, verwendet werden, bei denen Unterschiede in der Marke und den Eigenschaften einzelner Produkte keinen wesentlichen Einfluss auf den Transaktionspreis haben sollten. Es ist auch erforderlich, dass die Unternehmen, die an den verglichenen Transaktionen beteiligt waren, ähnliche Funktionen darin ausüben und ein vergleichbares Risiko tragen.

Vergleichbarkeit von Transaktionen: erforderlich durch die Bestimmungen von Kapitel 2 Untersuchung der Vergleichbarkeit von Transaktionen in Verbindung mit Kapitel 3 Methoden der Preisüberprüfung der Verordnung des Finanzministers vom 21. Dezember 2018 über Verrechnungspreise im Bereich der Körperschaftsteuer.

Mathematische Formel:  Es gibt keine mathematische Formel, die die vergleichbare unkontrollierte Preismethode beschreibt.