Die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung zur Erstellung einer lokalen Verrechnungspreisdokumentation gilt für verbundene Unternehmen, die verpflichtet sind, eine lokale Verrechnungspreisdokumentation zu führen.
Der Steuerzahler muss bis zum Ablauf von 9 Monaten nach Ende des Steuerjahres eine Erklärung zur Erstellung der lokalen Verrechnungspreisdokumentation abgeben, in der er Folgendes erklärt:
- Vorbereitung der lokalen Verrechnungspreisdokumentation,
- Verrechnungspreise von kontrollierten Transaktionen, die durch lokale Verrechnungspreisdokumentationen abgedeckt sind, wurden auf fremdüblicher Basis ermittelt.
Diese Erklärung ist vom Referatsleiter zu unterzeichnen, und falls mehrere Personen die Kriterien des Referatsleiters erfüllen oder der Referatsleiter nicht ermittelt werden kann, wird die Erklärung von jeder der Personen unterschrieben vertretungsberechtigt. Die Erklärung darf nicht durch einen Rechtsanwalt abgegeben werden.
Die Erklärung zur Erstellung der lokalen Verrechnungspreisdokumentation wird mittels elektronischer Kommunikation abgegeben.