Informationen zu Verrechnungspreisen

Informationen zu Verrechnungspreisen sind ein vom Finanzministerium geschaffenes Instrument zur Analyse von Preisen, die von Steuerzahlern bei kontrollierten Transaktionen angewandt werden. Die Verpflichtung zur Übermittlung von Informationen zu Verrechnungspreisen mit dem Formular TPR-P / C wurde zum 1. Januar 2019 eingeführt. In der bisherigen Rechtslage waren die vereinfachten Formulare CIT-TP und PIT-TP in Kraft.

Die TPR-Informationen müssen bis 9 Monate nach Ende des Steuerjahres eingereicht werden . Es wird nur in elektronischer Form beim Leiter der Nationalen Finanzverwaltung eingereicht.

Zur Erstellung dieser Informationen sind sowohl verbundene Unternehmen verpflichtet, die zur Erstellung der Steuerdokumentation verpflichtet sind, als auch Unternehmen, die von der Befreiung von der Pflicht zur Erstellung der Dokumentation profitieren.

Verrechnungspreisinformationen (TPR) sind eine Sammlung von Informationen über Transaktionen, die zwischen verbundenen Unternehmen und zwischen Steuerzahlern und Unternehmen abgeschlossen wurden, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsführung in dem Gebiet oder in einem Land haben, in dem schädlicher Steuerwettbewerb (sogenannte „Steueroasen“) herrscht. .

Die TPR-Informationen sollten zeigen:

  • kontrollierte Transaktionen, die der Verpflichtung unterliegen, lokale Verrechnungspreisdokumentationen zu erstellen, und
  • Kontrollierte Transaktionen, die von der Verpflichtung zur Erstellung lokaler Verrechnungspreisdokumentationen ausgenommen sind (sog. „inländische Transaktionen“), und
  • Forderungen, die an Unternehmen mit Sitz in Ländern und Gebieten gezahlt werden, die schädlichen Steuerwettbewerb anwenden, sofern der Wert dieser Forderungen und Verträge die Schwelle von 100.000,00 PLN übersteigt,
  • bezahlte Forderungen, deren tatsächlicher Eigentümer seinen Sitz oder Vorstand in einem Staat und Gebiet hat, in dem schädlicher Steuerwettbewerb herrscht, sofern der Wert dieser Forderungen die Schwelle von 500.000,00 PLN übersteigt.

Zu den Informationselementen zu Verrechnungspreisen gehören:

  1. den Zweck der Übermittlung der Informationen und den Zeitraum, für den sie übermittelt werden
  2. Identifikationsdaten des Unternehmens, das die Informationen übermittelt, und des Unternehmens, für das die Informationen übermittelt werden
  3. allgemeine Finanzinformationen des Unternehmens, für das die Informationen übermittelt werden
  4. Informationen zu verbundenen Unternehmen und kontrollierten Transaktionen
  5. Informationen zu Überweisungsmethoden und Preisen
  6. zusätzliche Informationen oder Erläuterungen.