Beschreibung der Methode: Die Cost-Plus-Methode (früher: Angemessene-Marge-Methode) besteht darin, den Verkaufspreis von Waren und Rechten und der Erbringung von Dienstleistungen in der Transaktion eines bestimmten Unternehmens mit einem nahestehenden Unternehmen in Höhe der Summe zu ermitteln die Kostenbasis und der Gewinnaufschlag, vergleichbar mit der Kostenbasis und dem Gewinnaufschlag, die zwischen unabhängigen Funktionen von Unternehmen bestimmt werden, die vergleichbare Funktionen, eingegangene Risiken und beteiligte Vermögenswerte berücksichtigen.

Als Kostenbasis wird bei dieser Methode die Summe der Kosten verstanden, die direkt oder indirekt mit der eigenen Herstellung oder dem Erwerb des Gegenstands einer kontrollierten Transaktion verbunden sind (Vorschriften bis zum 31 Verwaltungskosten, aus der Kostenbasis). Bei dieser Methode wird der Gewinnaufschlag auf Basis der Kostenbasis berechnet. Der Gewinnaufschlag in Bezug auf eine bestimmte Kostenbasis wird unter Bezugnahme auf die Höhe des Gewinns bestimmt, den dasselbe Unternehmen bei vergleichbaren Transaktionen mit unabhängigen Unternehmen verwendet (interner Vergleich), oder der Gewinn, der bei vergleichbaren Transaktionen von unabhängigen Unternehmen verwendet wird (externer Vergleich). ).  

Um den Verrechnungspreis (Verkaufspreis an ein verbundenes Unternehmen) basierend
auf der „Cost Plus“-Methode zu berechnen, müssen Sie Folgendes identifizieren:

  • Kosten, die im Zusammenhang mit der kontrollierten Transaktion entstanden sind,
  • Rentabilität (gemessen am Aufschlag auf die Kosten) der unkontrollierten Transaktion.

Vergleichbarkeit von Transaktionen: erforderlich durch die Bestimmungen von Kapitel 2 Untersuchung der Vergleichbarkeit von Transaktionen in Verbindung mit Kapitel 3 Methoden der Preisüberprüfung der Verordnung des Finanzministers vom 21. Dezember 2018 über Verrechnungspreise im Bereich der Körperschaftsteuer.

Mathematische Formel:   CT = (KB + KP) * (1 + n)

wo:

CT – Verrechnungspreis
KB – direkte Kosten im Zusammenhang mit dem Transaktionsgegenstand
KP – indirekte Kosten (bis 31. Dezember 2018 – ohne allgemeine und Verwaltungskosten), die dem Transaktionsgegenstand dank Zuordnungsschlüsseln zugeordnet werden
n – Gewinnaufschlag