Beschreibung der Methode: Die Wiederverkaufspreismethode besteht darin, den in der Transaktion eines bestimmten Unternehmens mit einem unabhängigen Unternehmen festgelegten Preis für Waren oder Dienstleistungen, die dieses Unternehmen zuvor von seinem verbundenen Unternehmen erworben hat, um die Wiederverkaufspreisspanne zu senken. Der auf diese Weise ermittelte Preis kann als Marktpreis angesehen werden, der in der Transaktion eines bestimmten Unternehmens mit einem mit ihm verbundenen Unternehmen festgelegt wurde.

Diese Methode wird hauptsächlich im Warenhandel angewendet und wird bestimmt, indem der mit einem unabhängigen Unternehmen festgelegte Preis um die Wiederverkaufspreisspanne reduziert wird. Die Wiederverkaufspreisspanne umfasst direkte und indirekte Kosten im Zusammenhang mit einer bestimmten Transaktion, ausgenommen allgemeine und administrative Kosten (dh Betriebskosten des Unternehmens als Ganzes und Verwaltungskosten des Unternehmens) und die angemessene Gewinnspanne für eine bestimmte Art von Transaktion. Indirekte Kosten müssen gemäß den Rechnungslegungsvorschriften zugeordnet werden, damit die Berechnung rechtskonform erfolgt. Dabei ist insbesondere auf mögliche Wertänderungen von Sachen zu achten, die vor dem Verkauf an eine unabhängige Stelle eingetreten sind. Zu solchen Aktivitäten gehören unter anderem Verpackung, Etikettierung, aktive Veredelung in allen Formen etc.

Die Wiederverkaufspreisspanne umfasst keine Kosten in Höhe des Preises des Transaktionsgegenstands und allgemeine Verwaltungskosten, d. h. Betriebskosten des Unternehmens als Ganzes und Verwaltungskosten dieses Unternehmens.

Die Wiederverkaufspreisspanne wird unter Bezugnahme auf die Höhe der Marge ermittelt, die von demselben Unternehmen bei vergleichbaren Transaktionen mit unabhängigen Unternehmen (interner Vergleich) oder der Marge verwendet wird, die bei vergleichbaren Transaktionen von unabhängigen Unternehmen verwendet wird (externer Vergleich). 

Bei der Bestimmung der Höhe der Wiederverkaufspreisspanne ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:

  • Faktoren im Zusammenhang mit dem Zeitablauf zwischen dem ursprünglichen Kauf und dem Wiederverkauf, einschließlich Änderungen auf dem Markt in Bezug auf Kosten, Wechselkurse und Inflation,
  • Zustands- und Abnutzungsänderungen von Sachen oder Rechten, die Gegenstand des Geschäfts sind, einschließlich solcher, die auf dem technischen Fortschritt auf einem bestimmten Gebiet beruhen,
  • das ausschließliche Recht des Wiederverkäufers, bestimmte Dinge oder Rechte zu verkaufen, die die Entscheidung zur Änderung der Marge beeinflussen können.

Vergleichbarkeit von Transaktionen:  erforderlich durch die Bestimmungen von Kapitel 2 Untersuchung der Vergleichbarkeit von Transaktionen in Verbindung mit Kapitel 3 Methoden der Preisüberprüfung der Verordnung des Finanzministers vom 21. Dezember 2018 über Verrechnungspreise im Bereich der Körperschaftsteuer.

Mathematische Formel:   CT = CR * (1 – m)

wo:

CT – Verrechnungspreis
CR – Preis eines Artikels in einer Transaktion mit einer unabhängigen Einheit (interner Vergleich) oder zwischen unabhängigen Einheiten (externer Vergleich),
m – Margenniveau, das bei Transaktionen mit unabhängigen Einheiten oder bei Transaktionen zwischen unabhängigen Einheiten verwendet wird.