Im Falle einer negativen Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts hat der Steuerpflichtige das Recht, eine Beschwerde beim Obersten Verwaltungsgericht einzureichen, die von einem professionellen Anwalt vorbereitet werden muss. Das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts ist die endgültige Entscheidung des Gerichts in Polen.
Im Falle eines negativen Urteils des Obersten Verwaltungsgerichts kann in begrenztem Umfang Berufung beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Bestimmungen des polnischen Rechts mit den europäischen Bestimmungen unvereinbar sind in das polnische Rechtssystem integriert. Wie oben, beträgt die Frist für die Prüfung einer Beschwerde durch das Oberste Verwaltungsgericht ca. 1 Jahr.