Die Verpflichtung zur Dokumentation von Transaktionen gilt für Steuerzahler, die Transaktionen mit verbundenen (ausländischen oder inländischen) Unternehmen tätigen, Transaktionen mit Unternehmen mit Sitz in einem Land, in dem schädlicher Steuerwettbewerb herrscht, Transaktionen mit Unternehmen, die über eine ausländische Niederlassung in Polen tätig sind. Der subjektive Geltungsbereich umfasst sowohl CIT- als auch PIT-Steuerzahler. Mehr dazu finden Sie hier >>
Wer muss Steuerunterlagen erstellen?
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